Wer zahlt was in der Kita?

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Der Kitaträger ist für den Bau sowie die Ausstattung einer Küche verantwortlich, sofern Mahlzeiten angeboten werden sollen. Die Kosten für die Verpflegung darf der Träger von den Eltern verlangen.
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Für die Finanzierung der Küchenausstattung sowie für den Bau einer Küche kommt der Kitaträger im Rahmen der Errichtung einer Kita auf. Über die finanziellen Mittel, die dem Träger über Landes- und Kommunalmittel zur Verfügung stehen, darf er im Wesentlichen frei entscheiden, wie er die Küche gestaltet. Einschränkungen hinsichtlich der Ausstattung von Küchen bestehen allenfalls in finanzieller Hinsicht.

Träger darf von Eltern Essensgeld verlangen

Zur Finanzierung der Verpflegung kann der Träger von den Eltern Essensgeld verlangen. Dies ist in NRW auch gängige Praxis. Welche Verpflegungskosten genau auf die Eltern umgelegt werden bleibt dem Träger überlassen. Es liegt also an ihm, welche Kostenarten er in den Mahlzeitenpreis einbezieht, wie viel eine Mahlzeit kostet und wie das Essensgeld erhoben wird. Das Entgelt darf allerdings nur die tatsächlich anfallenden Kosten der Mahlzeiten abdecken, wobei der Träger die Kalkulation transparent darlegen muss. Beim Essensgeld dürfen neben den Kosten für die Lebensmittel auch erforderliche Kosten für de Ausstattung der Küche sowie Betriebs- und Personalkosten berücksichtigt werden, soweit diese Kostenarten nicht bereits anderweitig finanziert werden, wie zum Beispiel über öffentliche Investitionsmittel oder eine Finanzierung von Personal- und Sachkosten aus dem Budget nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW.

Aufgrund der verschiedenen Gegebenheiten in Kitas ist die Höhe der Verpflegungspauschalen bzw. der Mahlzeitenpreise in NRW sehr unterschiedlich. Soll das Essensgeld erhöht werden, braucht es dafür die Zustimmung vom Elternbeirat (es sei denn, es geht nur um eine geringfügige Preissteigerung im Rahmen üblicher Teuerungsraten).

Was kostet die Küchenausstattung?

Die Kosten, die für die Ausstattung einer Kitaküche entstehen, hängen besonders vom Verpflegungssystem ab. Je mehr Speisen in der Kita frisch zubereitet werden, desto mehr Geräte werden benötigt. Preisbeeinflussend ist ebenfalls, wie viele Kinder versorgt und welche Tagesmahlzeiten angeboten werden. Der Flächenbedarf einer Kitaküche ist von den baulichen Gegebenheiten vor Ort beeinflusst. Kitas und Kitaträger sollten unbedingt eine:n Küchenfachplaner:in mit der Planung, dem Umbau oder der Neuausrichtung einer Küche beauftragen. Nur diese können eine konkrete und alle Gewerke umfassende Küchenplanung vornehmen. Ob etwa neu- oder umgebaut werden muss, bestimmt die Höhe der Kosten ganz wesentlich. Ohne eine konkrete Fachplanung lassen sich die Kosten nur schätzen.

Die Höhe der Kosten ergibt sich ebenfalls aus den Anforderungen an eine zeitgemäße Küchenausstattung sowie an eine qualitativ hochwertige Speisenversorgung:

  • Garverfahren sollten vitaminschonend und fettsparend sein
  • Ggf. werden Geräte für die Zubereitung verschiedener Kostformen (z. B. Säuglings- und Kleinkindverpflegung) benötigt
  • Geräte sollten in der Anwendung möglichst flexibel sein
  • Der Frischegrad der Speisen sollte möglichst hoch sein
  • Lebensmitteleinsatz, Zubereitung und Bedientechnik sollten einfach und schnell erlernbar sein, da in Kitas häufig ungelernte Küchenkräfte angestellt sind

Checklisten zur Ausstattung und zum Personalbedarf in der Kitaküche finden Sie hier.

Wie setzt sich der Mahlzeitenpreis zusammen?

Der Mahlzeitenpreis lässt sich grob in Wareneinstandskosten (Kosten für die Lebensmittel), Investitionskosten für Bau und Ausstattung der Küche, Betriebskosten und Personalkosten unterteilen. Je nachdem, welches Verpflegungssystem gewählt wurde, fallen diese Kosten beim Speisenproduzenten als auch in der Kita anteilig an.

Was darf ein Mittagessen kosten?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Mahlzeitenpreis von vielen Faktoren beeinflusst wird. Tatsächlich kostet ein Mittagessen in deutschen Kindertagesstätten durchschnittlich etwa 2,42 Euro (in NRW: 2,48 Euro). Das ermittelte die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in Auftrag gegebene Studie zur "Verpflegung in Kindertageseinrichtungen" (VeKiTa) im Jahr 2016. Dabei ergaben sich bundesweit Spannweiten von 0,45 Euro bis 5,00 Euro pro Mittagessen. 

In der von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung durchgeführten Studie "Is(s)t Kita gut?" wurden im Jahr 2014 auf Basis des "DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder" Modellrechnungen zu den Kosten eine Kita-Mahlzeit durchgeführt.

Beispielhaft werden folgende Mahlzeitenpreise aus den Modellrechnungen auf Basis des DGE-Qualitätsstandards genannt:

Frisch-/Mischküche für 50 Kinder zwischen 4 und 6 Jahren:  4,08 Euro
Frisch-/Mischküche für 50 Kinder zwischen 4 und 6 Jahren mit 20 % Bio-Anteil:  4,24 Euro
Warmverpflegung für 50 Kinder zwischen 4 und 6 Jahren:  3,64 Euro
Cook & Chill, Anlieferung Kühlkost für 50 Kinder zwischen 1 und 6 Jahren:  3,79 Euro
Cook & Freeze, Anlieferung Tiefkühlkost für 50 Kinder zwischen 4 und 6 Jahren:  3,99 Euro

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