Schritt 4: Finanzierung klären
Der Schulträger ist als sogenannter Sachaufwandsträger für die räumliche und technische Ausstattung der Schulen verantwortlich, auch im Zusammenhang mit Verpflegungsangeboten. Die Anschaffung von Trinkwassersystemen fällt somit in seinen Zuständigkeitsbereich.
Hinweis zur Aktualität
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Rechtliche Vorgaben, technische Regelwerke und weitere Angaben können sich seit der Veröffentlichung geändert haben. Bitte prüfen Sie vor der Umsetzung die aktuell geltenden Vorgaben und beziehen Sie die zuständigen Stellen ein.
Gemeinsam mit dem Schulträger
Nur gemeinsam mit dem Schulträger können Schulen Wasserspender installieren. Er wird in der Regel auch Vertragspartner sein. In welchem Umfang Trinkwassersysteme vom Schulträger finanziert werden, gilt es in jedem Einzelfall auszuhandeln.
Wird nur ein Wasserhahn eingerichtet, ist das für den Schulträger aus finanzieller Sicht einfacher zu verwirklichen. Bei Trinkwasserspendern ist es hilfreich, Komplettangebote für Geräte (zur Miete oder zum Kauf, Wartung, Kohlensäure-Flaschen und begleitende Materialien) einzuholen.
Individuelle Finanzierungskonzepte
Manche Anbieter bieten auch individuelle Finanzierungskonzepte an. Diese erleichtern den Schulen und Schulträgern den Einstieg, um erste Investitionen in die Geräte und geeignete Behältnisse (z. B. Flaschen) zu tätigen.
Diese Seite gehört zur Anleitung "Trink!Wasser! - Wasser aus der Leitung". Dort finden Sie alle Schritte und weiterführenden Informationen im Überblick.
