Schritt 4: Finanzierung klären

Stand:
Der Schulträger ist als sogenannter Sachaufwandsträger für die räumliche und technische Ausstattung der Schulen verantwortlich, auch im Zusammenhang mit Verpflegungsangeboten. Die Anschaffung von Trinkwassersystemen fällt somit in seinen Zuständigkeitsbereich.
Geld, Scheine und Münzen
On

Gemeinsam mit dem Schulträger

Nur gemeinsam mit dem Schulträger können Schulen Wasserspender installieren. Er wird in der Regel auch Vertragspartner sein. In welchem Umfang Trinkwassersysteme vom Schulträger finanziert werden, gilt es in jedem Einzelfall auszuhandeln.

Wird nur ein Wasserhahn eingerichtet, ist das für den Schulträger aus finanzieller Sicht einfacher zu verwirklichen. Bei Trinkwasserspendern ist es hilfreich, Komplettangebote für Geräte (zur Miete oder zum Kauf, Wartung, Kohlensäure-Flaschen und begleitende Materialien) einzuholen.

Individuelle Finanzierungskonzepte

Manche Anbieter bieten auch individuelle Finanzierungskonzepte an. Diese erleichtern den Schulen und Schulträgern den Einstieg, um erste Investitionen in die Geräte und geeignete Behältnisse (z. B. Flaschen) zu tätigen.

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