Praxisnah und selbstbestimmt: In Schülerfirmen lernen Schüler:innen unternehmerisches Denken und Handeln. Positiver Nebeneffekt: Speisen von Schüler:innen für Schüler:innen erhöhen die Akzeptanz der Schulverpflegung.
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Spaß am Essen fördern – Akzeptanz steigern
Akzeptanz entsteht durch Mitbestimmung, transparente Kommunikation und ein vielfältiges, auf Lernende zugeschnittenes Angebot, das Schritt für Schritt vertraut gemacht wird. Nur gemeinsam gelingt es, die Zufriedenheit nachhaltig zu steigern und die Schulverpflegung zum schmackhaften Bestandteil des Schultages zu machen.
Lernen durch Machen – Erfahrung, die bleibt
Schülergenossenschaften und Schülerfirmen können Zukunft gestalten: Sie unterstützen junge Menschen dabei, im Team ein eigenes Unternehmen zu führen. Mitentscheiden und Mitkochen: Die Mensa wird zum Lieblingsplatz. Schülergenossenschaften und Schülerfirmen sind pädagogische Projekte ohne eigene Rechtsform. Sie stehen unter der Leitung der Schulleitung. Mit professionellem Arbeiten gewinnen die Lernenden wertvolle Einblicke in mögliche spätere Berufsfelder: Verantwortung lernen und unternehmerisch denken. So entstehen praxisnahe Lernerfahrungen.
Schülerfirmen oder Schülergenossenschaften - kreativ, selbständig, praxisnah
Ob Schulkiosk oder Cateringservice: Beide Formate sind kreativ, fördern selbstständiges Handeln und bieten Lernenden praxisnahe Einblicke in die Arbeitswelt. Sie stärken wichtige Fähigkeiten wie Teamarbeit und Organisation.
Ein genauer Blick zeigt: Beide Konzepte verbindet vieles - doch es gibt auch wichtige Unterschiede.
- Schülerfirma
Eine Schülerfirma ist ein schulisches Projekt, in dem Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten. Sie lernen praxisnah wirtschaftliche Abläufe kennen, organisieren sich wie ein kleines Unternehmen und übernehmen Aufgaben wie Kalkulation, Verkauf und Buchführung – alles unter pädagogischer Begleitung. Der Fokus liegt auf dem Lernen und Sammeln von Erfahrungen, nicht auf wirtschaftlichem Gewinn.
- Schülergenossenschaft
Eine Schülergenossenschaft ist eine besondere Form der Schülerfirma, die demokratisch organisiert ist und die Rechtsform einer Genossenschaft simuliert. Jedes Mitglied hat gleiches Mitbestimmungsrecht, unabhängig von der Höhe seiner Anteile. Sie sind oft langfristig angelegt (mindestens drei Jahre) und werden von Schulen und Genossenschaftsverbänden begleitet. Nachhaltigkeit und gemeinschaftliches Arbeiten stehen hier im Fokus.
In Nordrhein-Westfalen werden Schülergenossenschaften durch das Programm der Genossenschaftsverbände unterstützt. Das bedeutet konkret:
- Lernende gründen und führen ein eigenes Unternehmen in der Form einer Genossenschaft.
- Entscheidungen werden demokratisch getroffen (ein Mitglied = eine Stimme).
- Produkte und Dienstleistungen werden real innerhalb und außerhalb der Schule angeboten.
- Langfristig angelegt, über mehrere Schuljahre und Schülergenerationen.
- Unterstützt von Lehrkräften und echten Genossenschaften. Fokus auf demokratisches Miteinander, Nachhaltigkeit und soziales Lernen.
- Schüler:innen übernehmen echte Unternehmens- und Verwaltungsaufgaben.
- Was beide Konzepte verbindet
- Schulische Projekte, die wirtschaftliches Denken und unternehmerische Kompetenzen fördern.
- Praxisnahes Lernen: Lernende sammeln erste unternehmerische Erfahrungen und erwerben berufliche sowie soziale Kompetenzen wie Teamarbeit, Kommunikation und Organisation.
- Kreativität und Eigeninitiative: Lernende entwickeln eigene Geschäftsideen und arbeiten teamorientiert an deren Umsetzung.
- Geschützter Rahmen: Die Risiken sind gering, und Lernende können Fehler machen und daraus lernen, ohne große finanzielle Schäden.
- Rechtliche Einfachheit: Keine Anmeldung beim Gewerbeamt oder Handelsregister nötig, da es sich um schulische Projekte handelt.
- Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
| Aspekt | Schülerfirma | Schülergenossenschaft |
|---|
| Organisation | Flexibel, verschiedene Rechtsformen simulierbar | Demokratisch nach Genossenschaftsprinzip |
| Mitbestimmung | Variiert je nach Struktur | Gleiches Stimmrecht für alle |
| Dauer | Oft projektbezogen und zeitlich begrenzt | Langfristig angelegt (mind. 3 Jahre) |
| Begleitung | Durch Lehrkräfte | Lehrkräfte und Genossenschaftsverbände |
| Fokus | Unternehmerisches Lernen | Nachhaltigkeit und solidarisches Handeln |
- Tipps zur Gründung
- Klasse oder Freiwillige: Überlegen Sie, ob sich eine Klasse geschlossen an der Schülerfirma beteiligt oder ob sich Freiwillige klassenübergreifend finden.
- Rahmenkriterien: Verabreden Sie wichtige Rahmenkriterien in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schulleitung und Schülerfirma. Als schulische Veranstaltung sollten Schülerfirmen in den Schulalltag eingebettet sein.
- Zeitaufwand: Klären Sie vorab, welcher Zeitaufwand nötig ist, wie viele Lehrkräfte sich beteiligen und welche Räume benötigt werden. Planen Sie vier bis sechs Unterrichtsstunden pro Woche und mindestens zwei Lehrkräfte für die Begleitung ein.
- Rolle der Lehrkräfte: Betreuende Lehrkräfte sollten sich ihrer Rolle bewusst sein. Im Idealfall sind sie gleichberechtigte Mitglieder der Firma und wirken nur beratend bei Entscheidungsprozessen mit. Das bedeutet, dass sie auch Fehlentscheidungen zulassen sollten.
- Mitarbeit: Verpflichten Sie Lernende für mindestens ein Jahr zur Mitarbeit. Ältere können jüngere einarbeiten. Die Mitarbeit kann entweder mit einer Note für ein Fach bewertet oder durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt werden.
- Förderverein: Über den Förderverein kann die Schülerfirma organisatorisch angebunden werden – etwa für Versicherungsschutz oder Kontoführung. Durch den Förderverein erlangt die Schülerfirma zwar keinen eigenen Rechtsstatus, aber ein Vorteil ist z.B., dass die Firma über den Verein mitversichert sein kann.
- Engagement: Für das Gelingen einer Schülerfirma braucht es viel Engagement der Lehrkräfte, Unterstützung vom Träger für das Equipment und natürlich begeisterte und zum Mitmachen bereite Lernende. Sichern Sie sich die Unterstützung aller.
Essen kommt besser an
Viele Schülerfirmen sorgen für das Catering bei Festen oder organisieren einen Schulkiosk. Nach dem Motto „Von Lernenden für Lernende" lässt sich Gesundheitsförderung und Akzeptanz so besonders gut integrieren. Da diese Tätigkeiten regelmäßig stattfinden, fallen sie unter die lebensmittelrechtlichen Hygienevorgaben.
Praktische Tipps
- Keine interne Konkurrenz: Vermeiden Sie Konkurrenz im eigenen Hause. Schülerfirmen, die erfolgreich eine Zwischenverpflegung anbieten, können die Essenszahl am Mittag auf ein Minimum schrumpfen lassen. Binden Sie beteiligte Caterer in Konzepte ein und legen Sie Öffnungszeiten so, dass keine Konkurrenzsituationen entstehen.
- Vernetzung: Tauschen Sie sich mit anderen Schulen aus, die bereits Erfahrungen mit Schülerfirmen haben.
- Gesunde Angebote: Nutzen Sie die Chance, gesunde Ernährung attraktiv zu präsentieren.
Hinweis zur Umsatzsteuer
- Gute Nachricht: Seit November 2025 gibt es durch einen Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums mehr Rechtssicherheit für Schülerfirmen.
- Leistungen von rechtlich unselbstständigen Schülerfirmen und Schülergenossenschaften in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein. Details klären der Schulträger oder das zuständige Finanzamt.
- Weitere Informationen: finanzamt.nrw.de/schule sowie schuelergeno.de/umsatzsteuer
Fazit: Nicht gewinnorientiert – aber ein Gewinn für alle
Schüler:innen erwerben in Schülerfirmen und Schülergenossenschaften wichtige Fähigkeiten, die sie fürs Leben fit machen. Sie identifizieren sich mit ihrem Projekt, sind motiviert und entwickeln ein starkes Verantwortungsgefühl. Dabei gewinnen sie Selbstvertrauen und treten deutlich selbstbewusster auf. Für die Schule ist das ein echter Imagegewinn: Praxisorientiertes Lernen macht Schule lebendig – und die Mensa zum Ort, an dem Lernen schmeckt. SchOb Schülerfirma oder Schülergenossenschfaft – entscheidend ist, dass Schüler:innen aktiv mitgestalten. Denn Partizipation schafft Akzeptanz.
Quellen und weiterführende Informationen:
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Schulträger, das zuständige Finanzamt oder eine Fachberatung.