Ab dem 1. Januar 2022 gelten veränderte Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die auch für die Kita- und Schulverpflegung relevant sind.
Übersicht EU-Schwellenwerte für Ausschreibungen 2022 und 2023
Dienstleistungskonzession: 5.382.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsauftrag: 215.000 EUR
Soziale und besondere Dienstleistungen: 750.000 EUR