Schülergenossenschaften & Schülerfirmen: Unternehmergeist in der Schule
Partizipation schafft Akzeptanz – Gemeinsam gestalten. Schülergenossenschaften und Schülerfirmen bieten Schüler:innen die Chance, unternehmerisches Denken und Handeln außerhalb des klassischen Unterrichts zu erlernen.
Besonders Projekte, die von Schüler:innen für Schüler:innen entwickelt werden, fördern Akzeptanz und stärken das Gemeinschaftsgefühl. Sie tragen aktiv zur täglichen Versorgung oder zu anderen schulischen Projekten bei, ohne dabei auf Gewinnmaximierung aus zu sein. Stattdessen steht die praxisorientierte Vermittlung von unternehmerischen Fähigkeiten im Vordergrund.
Schülerfirmen oder Schülergenossenschaften? Was ist Was?
Schülerfirmen sind pädagogische Schulprojekte, in denen Schüler eigenverantwortlich Produkte herstellen, verkaufen oder Dienstleistungen anbieten – zum Beispiel Fahrradreparaturen, Catering oder den Betrieb eines Schulkiosks.
- Charakter: Pädagogische Schulprojekte, in denen Schüler:innen eigenverantwortlich Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
- Rechtlicher Status: Schülerfirmen sind keine eigenständigen Unternehmen. Sie agieren meist als schulische Veranstaltungen oder als Teil eines Fördervereins.
- Organisation: Die Strukturen werden den betrieblichen Realitäten angepasst, sind jedoch flexibler gestaltet.
- Ziel: Vermittlung von unternehmerischen Grundkenntnissen, Verantwortungsbewusstsein und berufsvorbereitenden Fähigkeiten.
Schülergenossenschaft ist eine spezielle Form der Schülerfirma. Sie folgt den Prinzipien einer Genossenschaft, bei der die Mitglieder (Schüler:innen, Lehrkräfte oder auch Unterstützer:innen) gemeinschaftlich Entscheidungen treffen.
- Charakter: Eine spezielle Form der Schülerfirma, die auf den Prinzipien einer Genossenschaft basiert: demokratische Mitbestimmung, Gemeinschaft und langfristige Orientierung.
- Rechtlicher Status: Schülergenossenschaften kooperieren häufig mit einer etablierten Genossenschaft, wodurch sie rechtlich und organisatorisch besser abgesichert sind.
- Organisation: Es gelten die genossenschaftlichen Prinzipien, z. B. demokratische Entscheidungsfindung (ein Mitglied – eine Stimme).
- Ziel: Neben den unternehmerischen Fähigkeiten liegt ein starker Fokus auf Teamarbeit, Nachhaltigkeit und sozialem Engagement.
Schülerfirmen und Schülergenossenschaften orientieren sich mit ihren Strukturen oft an betrieblichen Realitäten, und die Beteiligten legen zu Beginn klare Unternehmensformen, Rollen und Ziele fest.

Damit es klappt:
Schülerfirmen und Schülergenossenschaften:
Diese Schulprojekte ermöglichen es den Schüler:innen, eigenverantwortlich Produkte zu erstellen oder Dienstleistungen anzubieten, wie etwa im Catering oder beim Betrieb eines Schulkiosks. Schülergenossenschaften folgen dem Prinzip der gemeinschaftlichen Entscheidungsfindung.
Fokus auf praxisorientierte Bildung:
Schülerfirmen und -genossenschaften fördern nicht nur Fachwissen, sondern auch Soft Skills wie Verantwortung und Teamarbeit. Der genossenschaftliche Ansatz stärkt das Gemeinschaftsgefühl und bietet den Schüler:innen praxisnahe Erfahrungen.
Gründung und Organisation:
Eine gute Planung ist essenziell. Dabei sollten alle Beteiligten, insbesondere die Schulleitung und Lehrkräfte, klare Absprachen treffen, und es sollte genug Zeit für das Projekt eingeplant werden.
Besonders erfolgreich im Catering:
Schulkioske oder Catering-Dienste, die von Schüler:innen betrieben werden, sind besonders beliebt und fördern die Akzeptanz. Das Motto „Von Schüler:innen für Schüler:innen“ stärkt nicht nur die Gemeinschaft, sondern bietet auch eine Plattform für Gesundheitsförderung.
Ein Blick in die Praxis
Die Schülergenossenschaft „Auszeit“ in Greven gibt Einblicke in ihre Arbeit.
Tipps zur Gründung und Organisation:
Freiwilligkeit und Vielfalt:
Überlegen Sie, ob eine ganze Klasse oder freiwillige Schüler:innen klassenübergreifend mitmachen sollen. Besonders bei Schülergenossenschaften kann eine gemischte Altersstruktur viele Vorteile bringen und den Austausch zwischen jüngeren und älteren Schüler:innen fördern.
Rechtliche Absicherung:
Eine Kooperation mit einer bestehenden Genossenschaft kann zusätzliche Sicherheit bieten und den rechtlichen Rahmen für die Schülergenossenschaft festlegen.
Klare Absprachen:
Es ist wichtig, zu Beginn klare Vereinbarungen zu treffen, die die Verantwortlichkeiten der Schulleitung, der betreuenden Lehrkräfte und der Schülerfirma festlegen. Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung sorgt für Struktur und Klarheit.
Betreuung und Zeitplanung:
Stellen Sie sicher, dass ausreichend Zeit für das Projekt eingeplant wird. Idealerweise sollten es 4 bis 6 Stunden pro Woche sein, und es ist wichtig, dass mindestens zwei Lehrkräfte die Schülerfirma betreuen, um eine kontinuierliche Unterstützung zu gewährleisten.
Engagement fördern:
Der Erfolg hängt stark von der Motivation der Beteiligten ab. Motivierte Schüler:innen, engagierte Lehrkräfte und Unterstützung durch den Schulträger sind entscheidend für die langfristige Nachhaltigkeit des Projekts.
Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung im Catering:
Synergien nutzen:
Vermeiden Sie Konkurrenzsituationen u.a. mit externen Caterern, indem Sie Öffnungszeiten und Angebote klug abstimmen. So wird das Angebot ergänzt, statt in Konkurrenz zu stehen.
Hygienevorgaben beachten:
Bei der Herstellung und Ausgabe von Lebensmitteln sind die geltenden Hygienevorschriften zwingend einzuhalten. Das stellt sicher, dass sowohl Schüler:innen als auch Lehrkräfte sicher und gesund versorgt werden.(link: Hygiene)
Netzwerke aufbauen:
Tauschen Sie sich regelmäßig mit anderen Schulen aus, die bereits Schülerfirmen oder -genossenschaften betreiben. Der Erfahrungsaustausch kann helfen, Herausforderungen zu meistern und neue Ideen zu entwickeln.

Schülergenossenschaften und Schülerfirmen fördern Unternehmergeist, Gemeinschaft und praktische Erfahrungen. Sie bieten den Schüler:innen wertvolle berufliche Orientierung, stärken ihr Verantwortungsbewusstsein und soziale Fähigkeiten. Diese Initiativen sind ein Gewinn für alle Beteiligten und ermöglichen praxisorientiertes Lernen.
Hinweis zur Umsatzsteuer
- Gute Nachricht: Seit November 2025 gibt es durch einen Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums mehr Rechtssicherheit für Schülerfirmen.
- Leistungen von rechtlich unselbstständigen Schülerfirmen und Schülergenossenschaften in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein. Details klären der Schulträger oder das zuständige Finanzamt.
- Weitere Informationen: finanzamt.nrw.de/schule sowie schuelergeno.de/umsatzsteuer
- Schulministerium NRW: schulministerium.nrw/schuelerfirmen-und-unternehmerische-selbstaendigkeit
- Schulverpflegung als Bildungschance: Wie Schulessen Teil der Ernährungsbildung werden kann, zeigt das Bundeszentrum für Ernährung unter bzfe.de/schule-und-kita/schulleben-gestalten/schulessen-ist-teil-der-ernaehrungsbildung
